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Fortbildung

Qualifizierung zur ambulanten Pflegeassistentin / zum ambulanten Pflegeassistenten

 

Diese Fortbildung richtet sich an:

N

Personen ohne Berufserfahrung in der Pflege.

Die Aufnahme der Qualifizierungsmaßnahme in den HKP-Rahmen­vertrag mit den Krankenkassen ermöglicht es den ambulanten Pflegediensten, Mitarbeitende ohne Berufserfahrung in der Pflege auch vom sog. ersten Arbeitsmarkt zu akquirieren und dann im eigenen Betrieb als „ambulante(r)Pflegeassistent/in“ qualifi­zieren zu können.

Qualifizierung zur Schwesternhelferin/ zum Pflegediensthelfer PLUS

Inhalte der Fortbildung

  • Herz-Kreislauferkrankungen, Anatomie/Physiologie, RR und Puls
  • Ernährung im Alter, Blutzuckermessung
  • Arzneimittellehre, Medikamente
  • Injektionen, Richten von Injektionen
  • Versorgung SPK und PEG
  • Klistiere und Klysma
  • Notfall, Erste Hilfe
  • Haftungsrecht
  • Demenz und Beziehungsgestaltung
  • Pflegeversicherung, Pflegegrade
  • Fallbearbeitung COPD
  • Sterben und Tod, Trauerbewältigung
  • Expertenstandards und Dokumentation, Prophylaxen in der Pflege
  • Sprachkompetenz entwickeln, Fachsprache und Terminologie
  • Fallbearbeitung, Herzinsuff., pAVK, CVI, Diabetes Mellitus
  • Hilfsmittel-Lagerung-Mobilisation,
  • kinäs¬thetische Grundlagen
  • Umgang mit Konflikten und Emotionen
  • Hygienisches Arbeiten und Eigenschutz
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Versorgung von Dekubitalgeschwüren bis Grad III
  • Unterrichtsvor- und Nachbereitung mit Prüfungsvorbereitung

Die Kursteilnahme beinhaltet neben der Vermittlung der vorstehenden Module weiterhin die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Zugangsvoraussetzungen

  • Eine persönliche Eignung
  • Eine gesundheitliche Eignung
  • Sprachqualität: Deutsch in Wort und Schrift

Zulassungsrelevante Bewerbungsunterlagen

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Impfausweis/Nachweis einer Masernschutzimpfung
  • Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), nicht älter als 2 Jahre
  • Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis
  • Personalausweis (Kopie)
  • Lebenslauf
  • Anmeldeformular zur Maßnahme

Technische Voraussetzungen

  • Desktop Rechner mit Webcam oder Laptop mit Webcam
  • Internetanbindung mit ausreichender Bandbreite
  • Headset oder alternativ Endgerät mit Ton- und Mikrofonfunktionalität
  • Aktueller Chrome Browser

Abschluß

Die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat der Pflegeschule-VfA e.V. mit detailliertem Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Gebühr

Die Kosten für die Qualifizierung betragen 1809,00 € (ohne Förderung, inkl. MwSt.).

Fördermöglichkeiten

Mit Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen ist die Förderung über einen Bildungscheck NRW, einen Prämi¬engutschein des Landes Nordrhein-Westfalen, einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters möglich.
Bildungsscheck NRW (Förderung 50 % max. 500€)
WICHTIG ist zu beachten, dass es eine private sowie eine betriebliche Förderung gibt. Wenn die Anmeldung über den Arbeitgeber erfolgt, muss die Förderung auch auf den Arbeitgeber ausgestellt sein.
Bei Einreichung des Bildungsschecks ist Ratenzahlung nicht möglich!

Veranstaltungsort

Euskirchen

Pflegeschule VfA e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Trompelt
Rudolf-Diesel-Straße 1
53879 Euskirchen
Telefon: 02251 14650
Kostenlose Hotline 0800 1610196

Termine auf Anfrage

Warum Pflegeschule VfA e.V.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Menschen und ihre Potenziale.

  • Es erwarten Sie Deutschdozenten mit langjähriger Berufserfahrung
  • Wir legen großen Wert auf eine persönliche Atmosphäre
  • Unser hoher Qualitätsanspruch ist für uns täglicher Ansporn
  • Das Einhalten der Qualitätsstandards wird jährlich vom externen Zertifizierer Certqua überprüft

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