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Ausbildung

Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Staatlich anerkannt

Zielgruppe

Personen, die an einer Tätigkeit in der Pflege im Rahmen einer qualifizierten Betreuung und Pflege alter und kranker Menschen interessiert sind.

Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung

N
der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss (derzeit: Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife) oder
N
der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis

  • einer erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
  • einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens 1-jähriger Dauer, die die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen “Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- oder Helferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllt,
  • einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens 1-jähriger Dauer
  • oder
  • einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 04. Juni 1985 (BGBl. I S. 893), das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer

oder

N
der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

Weitere Voraussetzungen

  • gesundheitliche Eignung und
  • persönliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Toleranz und Akzeptanz
  • Teamfähigkeit Verantwortungsbewusstsein
  • Zuverlässigkeit – Nachweis durch amtliches erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke der Belegart NE aus dem hervorgeht, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus welchem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausbildung und Ausübung des Berufs ergibt.
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache Für die Ausübung des Berufs werden aus Sicht des Gesetzgebers Sprachkenntnisse benötigt, die sich am Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens orientieren. Zu Beginn der Ausbildung sind dies Kenntnisse der Umgangssprache in Wort und Schrift.
  • Wünschenswert ist auch vorab ein Praktikum im Pflegebereich.

Ausbildungsziel

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zugrunde liegenden methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen und der zugrunde liegenden Lernkompetenzen sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion.

Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen

1. die folgenden Aufgaben selbstständig auszuführen:

a) Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege,
b) Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
c) Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen,
d) Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
e) Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen,
f) Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenz unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen,
g) Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen insbesondere im Rahmen von Rehabilitationskonzepten sowie die Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten,
h) Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes und Durchführung von Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen,
i) Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegekontexten sowie Mitwirkung an der praktischen Ausbildung von Angehörigen von Gesundheitsberufen,

2. ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,

3. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten und dabei individuelle, multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und Pflegebedürftigkeit zu entwickeln sowie teamorientiert umzusetzen.

Dauer, Struktur und Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre. Zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels findet eine Zwischenprüfung statt.

Die Ausbildung umfasst mindestens

1. den theoretischen und praktischen Unterricht mit einem Umfang von 2.100 Stunden, gem. der in Anlage 6 der Pflegeberufe – Ausbildungs-und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vorgesehenen Stundenverteilung mit den Kompetenzbereichen

I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
II. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten.
III. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.
IV. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
V.  Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.

2. die praktische Ausbildung mit einem Umfang von 2.500 Stunden, gem. der in Anlage 7 der Pflegeberufe – Ausbildungs-und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vorgesehenen Stundenverteilung. Sie gliedert sich in Pflichteinsätze, einen Vertiefungseinsatz sowie weitere Einsätze. Die meisten Praxiseinsätze finden beim Träger der praktischen Ausbildung in den Versorgungsbereichen Akutkrankenhaus, stationäre Langzeitpflege, ambulante Pflege statt. Die Auszubildenden, die einen entsprechenden Vertiefungseinsatz im Ausbildungsvertrag vereinbart haben, haben im zweiten Ausbildungsjahr das Wahlrecht, die Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr in der Altenpflege oder der Kinderkrankenpflege fortzusetzen. Die Vertiefungsvereinbarung kann noch nach Beginn der Ausbildung geändert werden. Der theoretische und praktische Unterricht erfolgt im Blockmodell/im Rahmen von 5 Schultagen je Woche.

Abschluss

Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung NRW. Prüfende Stellen sind die Bezirksregierungen Köln oder Düsseldorf.

Bewerbung

Mit den nachfolgend aufgeführten Unterlagen bewerben Sie sich an unserer Pflegeschule.

  • Motivationsschreiben
  • tabellarischer, lückenloser Lebenslauf
  • Identifikationsnachweis (Lichtbildausweis)
  • Bei Nicht-EU-Bürgern: gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
  • Nachweis der Schulbildung (bei ausländischen Schulzeugnissen sind ein Anerkennungsbescheid der Gleichwertigkeit/Gleichwertigkeitsbescheinigung und eine Übersetzung ebenfalls einzureichen)
  • Nachweis über Praktika, Ausbildung oder sonstige Tätigkeiten
  • Ärztliche Bescheinigung (einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie von der Pflegeschule; Bitte beachten: Die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate vor Ausbildungsbeginn sein)
  • Führungszeugnis: Nachweis durch amtliches erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke der Belegart NE (ein entsprechendes Bestätigungsschreiben zur Vorlage bei der Meldebehörde erhalten Sie von der Pflegeschule; Bitte beachten: Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate vor Ausbildungsbeginn sein)
  • ggf. Nachweis von B2-Level
  • Nachweis einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Ihre Anfragen oder Bewerbung senden Sie bitte an bewerbung@pflegeschule-vfa.de

 

Beruf und Karriere

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zugrunde liegenden methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen und der zugrunde liegenden Lernkompetenzen sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion.

Förderung

Diese Ausbildung wird durch die Arbeitsagentur, das Jobcenter oder das Land NRW finanziert.

Termine

Die nächsten Kurse finden Sie in unserer -> Terminliste, zusätzliche Termine teilen wir ihnen gerne auf Anfrage mit.

Veranstaltungsort Euskirchen

Pflegeschule VfA e.V.
Rudolf-Diesel-Straße 1
53879 Euskirchen
Telefon: 02251 14650
Kostenlose Hotline 0800 1610196

Veranstaltungsort Viersen

Pflegeschule VfA e.V.
Gladbacher Straße 189
41747 Viersen
Telefon: 02162 / 36 17 20
Kostenlose Hotline 0800 1610196

Veranstaltungsort Köln

Pflegeschule VfA e.V.
Schönhauser Str. 64
50968 Köln
Telefon: 0221/84617610
Kostenlose Hotline 0800 1610196

Veranstaltungsort Bonn

Pflegeschule VfA e.V.
Koblenzer Straße 112
53177 Bonn
Telefon: 0228 969613 0
Kostenlose Hotline 0800 1610196